Die Betriebsgebühr pro Jahr und belegtes Grab/Nische hebt die Pfarre Asten als Friedhofsverwalter für die Marktgemeinde Asten ein! Diese Gebühren werden am Jahresende an die Marktgemeinde von der Pfarre bezahlt.
Lediglich die Grabein/nachlösegebühren, Beilegungsgebühr, Vorschreibegebühr, Graberwerbsgebühren sind Pfarrgebühren und vom Finanzausschuss beschlossen.
Für die Betriebsgebühren, samt allgemeine Friedhofspflege wurde der Betrag von 100,-- pro Jahr von der Marktgemeinde festgelegt, damit dies kostendeckend ist und wurde im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses mit beschlossen.
Grabmängel:
Jeder Grabbenutzer wird gebeten seine Grabstätte auf Mängel und Lockerung zu überprüfen!
Grabpflege:
Die Grabbegrünung muss 1/2 des Grabes betragen! Vollständige Abdeckung mit Kies oder anderen Materialien, sowie Platten sind nicht erlaubt!