Ab 7. Dezember wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich!
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz
Mit 7. Dezember 2020 tritt die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft, die im Wesentlichen den Bedingungen vor dem Lockdown entspricht:
- Einhaltung der Abstandsregeln: Mindestabstand zwischen haushaltsfremden Personen 1,5 m
- Tragen des Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten, Verlassen und Umhergehen im Kirchenraum, sowie während des ganzes Gottesdienstes (einschließlich Kommunionempfang)
- Verwendung des beim Eingang bereitgestellten Desinfektionsmittels
- Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich
- Bei gesundheitlichen Problemen ist die Mitfeier über Radio, Fernsehen oder Streaming der persönlichen Anwesenheit in der Kirche vorzuziehen. (Siehe nachstehenden Link zum umfassenden diesbezüglichen Angebot aller Diözesen Österreichs)
Zum genauen Nachlesen der Rahmenordnung der ÖBK benutzen Sie bitte folgenden Link: Rahmenordnung ÖBK
Überblick über alle Gottesdienstübertragungen in Radio, Fernsehen und Internet-Streaming.
Wir freuen uns darüber, dass das gemeinsame Feiern und Beten in der Kirche wieder möglich ist und bitten Sie dringend, zu unser aller Sicherheit und Bewahrung der Gesundheit die vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten!